Neues zur EU-Feuerwaffenrichtlinie

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie vom 17. Mai 2017 soll seit dem 14. September 2018 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Bis jetzt ist das nicht geschehen. Aber heute berät der Bundestag darüber. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, um die Feuerwaffenrichtlinie “schnell umzusetzen” und “Spielräume zugunsten von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern” zu nutzen.

Bild: gemeinfrei

Wie die Internetseite jagderleben (www.jagderleben.de) berichtet, betont die FDP-Fraktion, dass die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität nicht zu einer “Kriminalisierung von Ehrenamt und Vereinskultur” führen darf. Die bürokratischen Belastungen sollen dabei für die betroffenen Gruppen so gering wie möglich gehalten werden.
Der Bundestag fordert in diesem Antrag die Bundesregierung auf, die eingeräumten Spielräume der EU-Feuerwaffenrichtlinie möglichst großzügig auszunutzen. Einzelne EU-Mitgliedsländer, wie Frankreich, hätten dies bereits zugunsten von Sportschützen getan.

Die FDP verlangt eine zeitnahe Umsetzung, um für Besitzer legaler Waffen Rechtssicherheit und keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen. Außerdem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert eine Altfallregelung für “Besitzer bestimmter halbautomatischer Feuerwaffen” in das Umsetzungsgesetz aufzunehmen.

Antrag der FDP
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904531.pdf

BR