DSB: Schutzbrillenpflicht ab dem 01.01.2018

Bild: gemeinfrei

 

Auszug aus der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2018, Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen, Teil 0, Seite 2

0.2 Sicherheitsbestimmungen
Bei den Wettbewerben VL, Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.4S und 2.55 FF) sind Schutzbrillen aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.

 

Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz, der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt.

Bisher wurde das Tragen von Schutzbrillen in den Zentralfeuerdisziplinen [2.45 Zentralfeuerpistole .30-.38 (7,62-9,65mm), 2.55ff 25m Pistole/Revolver (2.53 9mm, 2.55 .357 Magnum, 2.58 .44 Magnum, 2.59 .45ACP)] nur empfohlen.

Ab 01.01.2018 sind diese auch hier zwingend erforderlich, d.h. wer ab diesem Zeitpunkt ohne ausreichenden Augenschutz mit den vorgenannten Waffen schießt, muss damit rechnen, dass er vom Stand verwiesen wird!

In anderen Schützenverbänden (z.B. BDS) ist dies schon seit Jahren üblich.

Quelle: Mitteilung Technische Kommission Sportschießen, DSB

BR